Letzte Aktualisierung:
- Juni 2026
Diese Richtlinie erklärt, wie Lieferung, Transport, Exportunterstützung und Übergabe für Motorräder, Trikes, Quads/ATVs, Roller, Powersportfahrzeuge, Boote, Yachten und verwandte Produkte, die über MotoComply ApS gekauft wurden, gehandhabt werden.
Die Liefer- und Übergabebedingungen können je nach Produkttyp, Standort, Zielland, Transportmethode, Dokumentationsstatus, Zahlungsstatus und der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und MotoComply ApS variieren.
1. Unternehmensinformationen
Diese Website und der Lieferservice werden betrieben von:
MotoComply ApS Tåstrupvej 52 8370 Hadsten Dänemark
CVR: 46320565 E-Mail: info@motocomplydk.com Telefon: 0045 98 89 89 98
MotoComply ApS gehört zu Marck Lauritsen Holding ApS.
2. Lieferdienste
MotoComply ApS kann bei der Lieferung, Transportkoordination, Exportunterstützung und Übergabearrangements für berechtigte Fahrzeuge und Schiffe helfen.
Die Lieferoptionen können Folgendes umfassen:
- Abholung durch den Kunden
- Lokale Lieferung
- Nationale Lieferung innerhalb Dänemarks
- Internationale Lieferung innerhalb Europas
- Abgedeckter Transport für ausgewählte Fahrzeuge
- Anhängertransport für Motorräder, Trikes, Quads/ATVs, Roller und Powersportfahrzeuge
- Spezialtransport für größere Fahrzeuge oder Schiffe
- Marina-, Hafen- oder Portübergabe für Boote und Yachten
- Koordination von Exportdokumenten, wo verfügbar
- Koordination von Logistikdienstleistern Dritter
Die Verfügbarkeit der Lieferung hängt vom Fahrzeug oder Schiff, dem Ziel, dem Transportanbieter, den Dokumentationsanforderungen und der schriftlichen Bestätigung von MotoComply ApS ab.
3. Lieferung ist nicht automatisch enthalten
Die Lieferung ist nicht automatisch im angegebenen Preis enthalten, es sei denn, dies wird schriftlich klar angegeben.
Liefer-, Transport-, Export-, Zoll-, Versicherungs-, Lager-, Hafen-, Marina-, Lade-, Entlade- und Dokumentationskosten können separat angeboten werden.
Die endgültigen Lieferkosten hängen von Faktoren wie folgt ab:
- Produkttyp
- Größe und Gewicht
- Abholort
- Lieferziel
- Transportdistanz
- Dringlichkeit
- Erforderliche Versicherung
- Export- oder Zollanforderungen
- Besondere Handhabungsanforderungen
- Marina-, Hafen- oder Lagerbedingungen
- Verfügbarkeit von Transportanbietern
Jeder Lieferpreis muss schriftlich bestätigt werden, bevor der Lieferservice arrangiert wird.
4. Zahlung vor Lieferung
Die Lieferung, der Export, der Transport oder die Übergabe beginnen nicht, bis die erforderliche Zahlung von MotoComply ApS erhalten und bestätigt wurde, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
Für Motorräder, Trikes, Quads/ATVs, Roller und andere Powersportfahrzeuge verlangt MotoComply ApS normalerweise den vollen Kaufbetrag, bevor die Reservierung, Bestätigung, Übergabe oder Lieferung beginnt.
Für Boote und Yachten kann MotoComply ApS eine Anzahlung von bis zu 50 % des Kaufpreises verlangen, abhängig von der Gesamtsumme, dem Dokumentationsstatus, dem Inspektionsstatus, den Anforderungen an die Lieferung oder Hafenübergabe und den schriftlich mit dem Käufer vereinbarten Bedingungen.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss der verbleibende Betrag, die Liefergebühren und alle damit verbundenen Kosten vor der endgültigen Übergabe, der Freigabe von Dokumenten oder dem Abschluss des Transports vollständig bezahlt werden.
5. Lieferzeitrahmen
Geschätzte Lieferzeiten können zur Bequemlichkeit des Kunden bereitgestellt werden.
Die Lieferzeitrahmen sind nur Schätzungen und sind nicht garantiert, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Die Lieferung kann beeinflusst werden durch:
- Zahlungsbearbeitungszeiten
- Dokumentenvorbereitung
- Exportanforderungen
- Registrierungs- oder Abmeldeprozesse
- Zollabfertigung
- Verfügbarkeit des Transportanbieters
- Wetterbedingungen
- Straßen-, Fähr- oder Grenzverzögerungen
- Zugang zu Marina, Hafen oder Port
- Mechanische Vorbereitung oder Inspektion
- Verfügbarkeit des Kunden
- Verzögerungen durch Dritte
- Höhere Gewalt oder Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle
MotoComply ApS ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch Dritte, unvollständige Kundeninformationen, fehlende Dokumente, unbezahlte Beträge, Zollbehörden, Transportanbieter oder Umstände außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verursacht werden.
6. Abholung durch den Kunden
Wenn eine Abholung durch den Kunden vereinbart wurde, muss der Kunde das Fahrzeug oder Schiff am vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Zeit abholen.
Der Kunde muss alle erforderlichen Identifikationen, Zahlungsbestätigungen, unterzeichneten Dokumente, Versicherungsnachweise, Registrierungsdokumente oder Genehmigungen, die von MotoComply ApS angefordert werden, mitbringen.
MotoComply ApS kann die Übergabe verweigern, wenn:
- Die Zahlung nicht vollständig bestätigt wurde
- Erforderliche Dokumente fehlen
- Die Identität nicht verifiziert werden kann
- Versicherungs- oder Registrierungsanforderungen nicht erfüllt sind
- Die abholende Person nicht autorisiert ist
- Der Kunde die erforderlichen Verkaufs- oder Exportdokumente nicht ausgefüllt hat
Wenn der Kunde das Fahrzeug oder Schiff nicht zur vereinbarten Zeit abholt, können Lagergebühren oder zusätzliche Kosten anfallen.
7. Fahrzeuglieferung
Für Motorräder, Trikes, Quads/ATVs, Roller und Powersportfahrzeuge kann die Lieferung über ausgewählte Transportanbieter oder Lieferpartner arrangiert werden.
Je nach Fahrzeug und Ziel kann die Lieferung durchgeführt werden durch:
- Geschlossenen Fahrzeugtransport
- Offenen Fahrzeugtransport
- Motorradanhänger
- Spezialfahrzeugtransporter
- Direkte Straßenlieferung, wo rechtlich und praktisch möglich
Die Liefermethode hängt vom Fahrzeugtyp, Zustand, Ziel, Registrierungsstatus, Versicherung, Kundenpräferenz und Transportverfügbarkeit ab.
Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden, es sei denn, sie sind rechtlich registriert, versichert und für den Straßenverkehr geeignet.
8. Boot- und Yachtlieferung
Für Boote und Yachten kann die Lieferung oder Übergabe die Koordination von Marina, Hafen, Port oder Lagerstätten umfassen.
Die Lieferung von Booten und Yachten kann Folgendes umfassen:
- Marinaübergabe
- Hafenübergabe
- Transport per Straßenanhänger
- Professioneller Schiffstransport
- Seelieferung, wo separat vereinbart
- Koordination von Ein- oder Ausliftungen
- Koordination von Inspektionen oder Gutachten
- Koordination von Export- oder Eigentumsdokumenten
Zusätzliche maritime Kosten können anfallen, einschließlich Marina-Gebühren, Hafen-Gebühren, Kran-Gebühren, Hebegebühren, Lagergebühren, Reinigung, Winterisierung, Treibstoff, Kapitänsdienste, Gutachtergebühren oder Hafenbearbeitungsgebühren.
Solche Kosten sind nicht enthalten, es sei denn, sie werden schriftlich klar bestätigt.
9. Internationale Lieferung und Export
MotoComply ApS kann internationalen Kunden bei der Transportkoordination und der Bereitstellung von exportbezogenen Dokumenten helfen, wo verfügbar.
Internationale Lieferungen können Folgendes erfordern:
- Exportdokumente
- Zolldokumente
- Zahlungsnachweise
- Identifikations- oder Unternehmensdokumente
- Abmeldedokumente
- Transportversicherung
- Importdokumente
- Lokale Registrierungsdokumente
- Mehrwertsteuer- oder Steuerdokumentation
- Zollabfertigung
Der Kunde ist verantwortlich für lokale Einfuhrabgaben, Zollabfertigung, Steuern, Registrierung, Inspektion, Zertifizierung, Einhaltung und rechtliche Nutzung im Zielland, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
MotoComply ApS garantiert nicht, dass ein Fahrzeug oder Schiff in jedem Land registriert, importiert, versichert oder genutzt werden kann. Der Kunde muss die lokalen Anforderungen vor dem Kauf überprüfen.
10. Lieferadresse und Kundeninformationen
Der Kunde muss vollständige und genaue Lieferinformationen bereitstellen.
Dies kann Folgendes umfassen:
- Vollständiger rechtlicher Name
- Lieferadresse
- Kontakttelefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Identifikationsdetails
- Unternehmensdetails, falls zutreffend
- Informationen zum Lieferzugang
- Bevorzugte Lieferdaten
- Import- oder Zollinformationen
- Kontaktinformationen für Marina, Hafen oder Port
- Autorisierte empfangende Person
MotoComply ApS ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, fehlgeschlagene Lieferungen oder zusätzliche Kosten, die durch falsche, unvollständige oder verspätete Kundeninformationen verursacht werden.
11. Lieferinspektion
Der Kunde oder die autorisierte empfangende Person sollte das Fahrzeug oder Schiff bei Übergabe oder Lieferung inspizieren.
Alle sichtbaren Transportschäden, fehlenden Gegenstände oder Lieferbedenken sollten sofort gemeldet und nach Möglichkeit auf dem Lieferbeleg, dem Transportdokument oder dem Übergabedokument vermerkt werden.
Fotos und Videos sollten zum Zeitpunkt der Lieferung gemacht werden, wenn Schäden vermutet werden.
Das Versäumnis, sichtbare Lieferbeschädigungen umgehend zu melden, kann die Möglichkeit einschränken, einen Anspruch gegen den Transportanbieter oder die Versicherung geltend zu machen.
12. Risiko und Verantwortung
Das Risiko geht gemäß der schriftlichen Vereinbarung, der vereinbarten Liefermethode und dem geltenden Recht über.
Sofern nicht anders durch zwingendes Recht vorgeschrieben, kann die Verantwortung übergehen, wenn das Fahrzeug oder Schiff an den Kunden, den Vertreter des Kunden, den vereinbarten Transportanbieter, die Marina, den Hafen, den Port oder die Lagerstätte übergeben wird.
Wenn MotoComply ApS den Transport arrangiert, muss jeder Transportanspruch so schnell wie möglich gemeldet und mit Fotos, Lieferbelegen und relevanten Dokumenten unterstützt werden.
13. Versicherung während des Transports
Die Transportversicherung kann je nach Transportmethode und schriftlicher Vereinbarung enthalten, separat angeboten oder vom Kunden arrangiert werden.
MotoComply ApS empfiehlt, dass alle Fahrzeuge und Schiffe während des Transports versichert sind, insbesondere bei internationaler Lieferung, hochpreisigen Fahrzeugen, Booten und Yachten.
Wenn der Kunde seinen eigenen Transport organisiert, ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Transportanbieter über eine geeignete Versicherung und professionelle Handhabungsfähigkeit verfügt.
14. Fehlgeschlagene Lieferung
Eine Lieferung kann fehlschlagen oder verzögert werden, wenn:
- Der Kunde nicht verfügbar ist
- Die Lieferadresse falsch ist
- Der Zugang eingeschränkt ist
- Erforderliche Dokumente fehlen
- Die Zahlung nicht bestätigt wurde
- Zoll- oder Einfuhrdokumente unvollständig sind
- Die empfangende Person nicht autorisiert ist
- Der Transportanbieter die Lieferung nicht sicher abschließen kann
- Wetter-, Hafen-, Marina- oder Straßenbedingungen die Lieferung verhindern
Wenn die Lieferung aufgrund von Handlungen des Kunden, fehlenden Informationen oder mangelnder Verfügbarkeit fehlschlägt, können zusätzliche Kosten anfallen.
15. Lagergebühren
Lagergebühren können anfallen, wenn ein Fahrzeug oder Schiff aufgrund von Verzögerungen des Kunden, fehlenden Dokumenten, unbezahlten Beträgen, fehlgeschlagener Lieferung, Zollverzögerungen oder Versäumnis, Transport zu arrangieren, nicht abgeholt, geliefert, freigegeben oder übergeben werden kann.
Lagergebühren können auch für Boote und Yachten anfallen, die in Marinas, Häfen, Lagerhöfen oder Einrichtungen Dritter aufbewahrt werden.
Alle von Dritten erhobenen Lagergebühren liegen in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
16. Dokumente und Übergabematerial
Je nach Produkt und Transaktion kann MotoComply ApS Folgendes bereitstellen oder unterstützen:
- Rechnung
- Verkaufsvertrag
- Zustandsinformationen
- Inspektionsdokumente
- Registrierungs- oder Abmeldedokumente
- Exportdokumente
- Transportdokumente
- Garantieinformationen
- Bedienungsanleitungen, wo verfügbar
- Schlüssel, Servicehefte oder Wartungsunterlagen, wo verfügbar
Die Verfügbarkeit von Originaldokumenten, Handbüchern, Servicehistorie und Zubehör kann bei gebrauchten Fahrzeugen und Schiffen variieren.
Nur schriftlich ausdrücklich bestätigte Dokumente sind enthalten.
17. Änderungen an den Lieferarrangements
Jede Änderung der Lieferadresse, des Lieferdatums, der Transportmethode, der empfangenden Person, des Hafens, der Marina oder des Übergabeorts muss schriftlich von MotoComply ApS genehmigt werden.
Änderungen können zusätzliche Kosten, Verzögerungen oder überarbeitete Lieferbedingungen zur Folge haben.
MotoComply ApS kann die Lieferung ändern oder verschieben, wenn dies aus Sicherheits-, rechtlichen, technischen, betrieblichen, wetterbedingten, zoll-, zahlungs- oder dokumentationsbedingten Gründen erforderlich ist.
18. Lieferbeschränkungen
MotoComply ApS kann die Lieferarrangements ablehnen oder stornieren, wenn:
- Das Ziel nicht bedient werden kann
- Die Transportroute unsicher oder eingeschränkt ist
- Erforderliche Dokumente fehlen
- Die Zahlung nicht abgeschlossen wurde
- Export- oder Zollanforderungen nicht erfüllt werden können
- Das Fahrzeug oder Schiff nicht transportbereit ist
- Der Kunde falsche oder unvollständige Informationen bereitgestellt hat
- Die Lieferung geltendes Recht oder Transportvorschriften verletzen würde
- Ein geeigneter Transportanbieter nicht verfügbar ist
In solchen Fällen kann MotoComply ApS eine alternative Lieferlösung, die Abholung durch den Kunden oder eine Stornierung gemäß den schriftlichen Verkaufsbedingungen anbieten.
19. Transportanbieter Dritter
MotoComply ApS kann Transportanbieter Dritter, Logistikunternehmen, Marina-Betreiber, Hafenagenten, Lagerstätten, Zollagenten oder andere Dienstleister nutzen.
Dritte Anbieter können ihre eigenen Bedingungen, Zeitpläne, Versicherungsgrenzen und Haftungsregeln haben.
MotoComply ApS ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Verlust oder Schäden, die durch Dritte außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verursacht werden, es sei denn, die Haftung kann nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden.
20. Haftungsbeschränkung
MotoComply ApS haftet nicht für indirekte Verluste, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Einkommensverlust, Reisekosten, Unterkunftskosten, verpasste Veranstaltungen, verpasste saisonale Nutzung, Betriebsunterbrechung oder andere Folgeschäden, die durch Lieferverzögerungen, fehlgeschlagene Lieferungen oder Probleme mit dem Transport Dritter verursacht werden, es sei denn, die Haftung kann nach geltendem Recht nicht beschränkt werden.
Nichts in dieser Richtlinie schränkt zwingende Verbraucherrechte, Haftung für Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten oder Rechte ein, die rechtlich nicht ausgeschlossen werden können.
21. Aktualisierungen dieser Richtlinie
MotoComply ApS kann diese Richtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren, um Änderungen in den Lieferdiensten, Transportanbietern, gesetzlichen Anforderungen, Logistikverfahren oder Geschäftsbetrieb widerzuspiegeln.
Die neueste Version sollte immer auf der Website verfügbar sein.
22. Kontakt
Fragen zu Lieferung, Transport, Exportunterstützung oder Übergabe können gesendet werden an:
MotoComply ApS Tåstrupvej 52 8370 Hadsten Dänemark
E-Mail: info@motocomplydk.com Telefon: 0045 98 89 89 98 CVR: 46320565